Die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, ist ein internationaler Vertrag, der sicherstellt, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung die gleichen Rechte und Chancen haben wie alle anderen. Sie fordert, dass Barrieren abgebaut werden und Menschen mit Beeinträchtigungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Luxemburg hat die Konvention am 30. März 2007 unterzeichnet und ist seit 2011 rechtlich verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen.
Diese Ressourcen könnten Sie auch interessieren
Access42: Soziale Netzwerke und Barrierefreiheit
Die Artikelserie von Access42 befasst sich mit der Barrierefreiheit von Beiträgen auf unterschiedlichen sozialen Netzwerken. Die Beiträge liefern praxisorientierte Empfehlungen und Handlungsschritte für redaktionelle Inhalte, um die Sichtbarkeit und Verständlichkeit in den sozialen Medien zu verbessern. Dadurch wird auch die Wichtigkeit der Barrierefreiheit hervorgehoben, sodass alle Menschen die sozialen Medien nutzen können.
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit informiert über Barrierefreiheit in Deutschland und bietet Materialien, Leitfäden und Schulungen für Behörden, Unternehmen und Organisationen an. Die Website erklärt gesetzliche Vorgaben, zeigt Best-Practice-Beispiele und unterstützt bei der Umsetzung barrierefreier digitaler und physischer Angebote. Sie stellt außerdem Publikationen, Newsletter und Netzwerke bereit, um Wissen und Erfahrungen zu teilen.
European Accessibility Act 2019/882 (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA 2019/882) ist eine EU-Richtlinie von 2019, welche nun final seit dem 28. Juni 2025 verbindlich in Kraft getreten ist. Die Richtlinie setzt EU-weit verbindliche Standards für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Der EAA verpflichtet demnach Unternehmen ihre Dienstleistungen und Produkte wie beispielsweise die Website barrierefrei zu gestalten. Dabei ist die […]