Die erklärende Organisation „Akzent – Zenter fir accessibel Kommunikatioun“ verpflichtet sich, ihre Internetseiten zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die vorliegende Barrierefreiheitserklärung gilt für:
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Jeder sollte in der Lage sein, die auf einer Website oder Anwendung bereitgestellten Informationen einfach zu nutzen und einzusehen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und/oder Nutzer von Assistenzsoftware oder spezialisierter Hardware (z. B.: visuelle, auditive, physische, kognitive Einschränkungen usw.).
Konformitätsstatus
Die vorliegenden Internetseiten sind teilweise konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Referenzrahmen zur Bewertung der Web-Zugänglichkeit (RAWeb) v1, der diese umsetzt, aufgrund der nachstehend aufgeführten Punkte.
Nicht-Konformitäten
- Ein Dekorationsbild mindestens wird nicht von Hilfstechnologien ignoriert.
- Die Textalternative eines Informationsbildes mindestens ist nicht relevant.
- Eine Information mindestens wird ausschließlich durch Farbe vermittelt.
- Ein Text mindestens hat unzureichende Kontraste.
- Ein Link mindestens hat einen nicht relevanten Linktext.
- Eine JavaScript-Funktionalität mindestens ist nicht mit Hilfstechnologien kompatibel oder macht unangemessene Verwendung von ARIA-Attribute.
- Eine JavaScript-Funktionalität mindestens ist nicht über die Tastatur oder ein anderes Zeigegerät steuerbar.
- Ein Kontextwechsel mindestens wird ausgelöst, ohne dass der Benutzer informiert wird.
- Ein Sprachwechsel mindestens wird nicht identifiziert.
- Ein Tag mindestens wird für Präsentationszwecke verwendet (z. B. leere Absätze und/oder unstrukturierte Texte in Absatz-Tags).
- Die Titelstruktur einer Seite mindestens ist nicht relevant.
- Eine Liste mindestens ist nicht korrekt strukturiert.
- Ein informativer Inhalt mindestens wird von Hilfstechnologien ignoriert.
- Ein Formularfeld mindestens hat kein Label.
- Der Titel eines Formularschaltfläche mindestens ist nicht relevant.
- Die Eingabekontrolle eines Feldes mindestens ist nicht relevant (fehlende Identifikation erforderlicher Felder und/oder fehlende Präsentation erwarteter Datenformate).
- Eine Fehlermeldung mindestens bietet keine Vorschläge zur Erleichterung der Korrektur von Eingabefehlern oder bietet nicht relevante Vorschläge.
- Ein Formularfeld mindestens ermöglicht nicht das automatische Ausfüllen.
- Eine Gruppierungszone mindestens ist nicht erreichbar.
- Die Dokumentation der Website entspricht nicht den Regeln der digitalen Barrierefreiheit.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen
Geografische Karte, die auf der Kontaktseite eingebettet ist. Eine Textalternative wird auf derselben Seite bereitgestellt.
Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 13. Oktober 2025 erstellt. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind korrekt und basieren auf einer interne Bewertung der Konformität der vorliegenden Internetseiten mit den Anforderungen des RAWeb 1. Diese wird bald durch eine Bewertung eines unabhängigen Unternehmens, Access42, ergänzt.
Feedback und Kontaktdaten
Wenn Sie einen Mangel in der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an info@akzent.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie uns die betreffende Seite an. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Barrierefreiheitsmangels bevorzugt. Sollte dies nicht möglich sein, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format nach Ihren Wünschen übermittelt:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.
Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen
Bei einer unbefriedigenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Service information et presse, die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über sein Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder den Ombudsman, Mediator des Großherzogtums Luxemburg.
Die vorliegende Erklärung basiert auf dem in der Durchführungsbescheidung (EU) 2018/1523 festgelegten Muster. Dieses Muster gehört der Europäischen Union und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International veröffentlicht.