Barrierefreiheitserklärung

Die erklärende Organisation „Akzent – Zenter fir accessibel Kommunikatioun“ verpflichtet sich, ihre Internetseiten zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die vorliegende Barrierefreiheitserklärung gilt für:

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jeder sollte in der Lage sein, die auf einer Website oder Anwendung bereitgestellten Informationen einfach zu nutzen und einzusehen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und/oder Nutzer von Assistenzsoftware oder spezialisierter Hardware (z. B.: visuelle, auditive, physische, kognitive Einschränkungen usw.).

Konformitätsstatus

Die vorliegenden Internetseiten sind teilweise konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Referenzrahmen zur Bewertung der Web-Zugänglichkeit (RAWeb) v1, der diese umsetzt, aufgrund der nachstehend aufgeführten Punkte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend genannten Inhalte sind aus folgendem/folgenden Grund/Gründen nicht barrierefrei:

Nicht-Konformitäten

Warten auf den Barrierefreiheits-Prüfbericht

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

Geografische Karte, die auf der Kontaktseite eingebettet ist. Eine Textalternative wird auf derselben Seite bereitgestellt.

Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 13. Oktober 2025 erstellt. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind korrekt und basieren auf einer interne Bewertung der Konformität der vorliegenden Internetseiten mit den Anforderungen des RAWeb 1. Diese wird bald durch eine Bewertung eines unabhängigen Unternehmens, Access42, ergänzt.

Feedback und Kontaktdaten

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen

Bei einer unbefriedigenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Service information et presse, die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über sein Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder den Ombudsman, Mediator des Großherzogtums Luxemburg.


Die vorliegende Erklärung basiert auf dem in der Durchführungsbescheidung (EU) 2018/1523 festgelegten Muster. Dieses Muster gehört der Europäischen Union und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International veröffentlicht.