Die erklärende Organisation „Akzent – Zenter fir accessibel Kommunikatioun“ verpflichtet sich, ihre Internetseiten zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die vorliegende Barrierefreiheitserklärung gilt für:
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Jeder sollte in der Lage sein, die auf einer Website oder Anwendung bereitgestellten Informationen einfach zu nutzen und einzusehen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und/oder Nutzer von Assistenzsoftware oder spezialisierter Hardware (z. B.: visuelle, auditive, physische, kognitive Einschränkungen usw.).
Konformitätsstatus
Die vorliegenden Internetseiten sind konform mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Referenzrahmen zur Bewertung der Web-Zugänglichkeit (RAWeb) v1, der diese umsetzt.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen
Geografische Karte, die auf der Kontaktseite eingebettet ist. Eine Textalternative wird auf derselben Seite bereitgestellt.
Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 14. April 2026 aktualisiert. Die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben sind korrekt und basieren auf einer interne Bewertung der Konformität der vorliegenden Internetseiten mit den Anforderungen des RAWeb 1. Diese wird bald durch eine Bewertung eines unabhängigen Unternehmens, Access42, ergänzt.
Feedback und Kontaktdaten
Wenn Sie einen Mangel in der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an info@akzent.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie uns die betreffende Seite an. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Barrierefreiheitsmangels bevorzugt. Sollte dies nicht möglich sein, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format nach Ihren Wünschen übermittelt:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.
Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen
Bei einer unbefriedigenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Service information et presse, die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über sein Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder den Ombudsman, Mediator des Großherzogtums Luxemburg.
Die vorliegende Erklärung basiert auf dem in der Durchführungsbescheidung (EU) 2018/1523 festgelegten Muster. Dieses Muster gehört der Europäischen Union und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International veröffentlicht.