Gesetzlicher Rahmen

In diesem Text erfahren Sie: 

  • Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es zum Thema Barrierefreiheit in Luxemburg?
  • Welche Hilfsmittel gibt es, damit Sie Barrierefreiheit umsetzen können?

In Luxemburg gibt es drei wichtige Gesetze zur Barrierefreiheit. Diese Gesetze betreffen alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Sie zeigen das Engagement des Landes für die Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Menschen mit Behinderungen.

Drei Bereiche, drei Gesetze

Barrierefreiheit von Infrastrukturen: Gesetz vom 7. Januar 2022

Dieses Gesetz regelt die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Orten, von öffentlichen Wegen und von gemeinschaftlichen Wohngebäuden. Dazu gehören Geschäfte, Restaurants, Verwaltungen, freie Berufe und Beherbergungsbetriebe.

Wichtige Anforderungen sind: barrierefreie Eingänge, Empfangsbereiche, Verkehrswege und Sanitäranlagen. Auch eine geeignete Beschilderung ist Pflicht. Bestehende öffentlich zugängliche Orte müssen bis zum 1. Januar 2032 barrierefrei sein.

Digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich: Gesetz vom 28. Mai 2019

Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2016/2102 um. Es betrifft die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps öffentlicher Einrichtungen.
Betroffen sind der Staat, die Gemeinden sowie manche Organisationen, die im öffentlichen Interesse arbeiten und öffentlich finanziert werden.
Websites müssen seit September 2020 barrierefrei sein, mobile Apps seit Juni 2021. Der Service Information et Presse (SIP, Staatsministerium) überwacht die Umsetzung und bearbeitet Beschwerden.

Digitale Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen: Gesetz vom 8. März 2023

Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2019/882 um. Es erweitert die Verpflichtungen auf den privaten Sektor. Es ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten.
Betroffen sind unter anderem elektronische Kommunikationsdienste, audiovisuelle Plattformen, Bankdienstleistungen, der elektronische Handel, der Personenverkehr sowie digitale Bücher.
Kleinstunternehmen sind von bestimmten Pflichten ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Das Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services (OSAPS) überwacht die Umsetzung. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro.

Digitale Hilfsmittel und Referenzrahmen

Das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit sowie das Gesetz zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen basieren auf die europäische Norm EN 301 549. Luxemburg hat Referenz-Rahmen entwickelt, um die Umsetzung der Barrierefreiheit zu erleichtern:

  • Der RAWeb gilt für Websites und enthält 136 Prüfkriterien
  • Der RAAM gilt für mobile Anwendungen mit 108 Prüfkriterien
  • Der RAPDF gilt für PDF-Dokumente mit 46 Prüfkriterien.

Diese Referenz-Rahmen helfen Organisationen, die europäische Norm einfacher umzusetzen. Sie ersparen die Arbeit mit komplexen Gesetzestexten. Sie enthalten genaue Tests, klare Methoden und konkrete Techniken wie HTML, CSS und JavaScript.umzusetzen. Sie ersparen die Arbeit mit komplexen Gesetzestexten. Sie enthalten genaue Tests, klare Methoden und konkrete Techniken wie HTML, CSS und JavaScript.

Ein progressiver und inklusiver Ansatz

Die Gesetze ermöglichen einen ganzheitlichen Ansatz. Barrierefreiheit wird schrittweise zum Standard in allen Lebensbereichen. Dieser Prozess wird unterstützt durch verschiedene Organisationen, die gemeinsam die nationale Expertise darstellen. Ziel ist, dass alle Menschen in Luxemburg selbstständig und gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen können, egal in welcher persönlichen Situation sie sind.