Das Gesetz regelt die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Einrichtungen in Luxemburg. Es sorgt dafür, dass alle Menschen gleichberechtigt auf digitale Angebote zugreifen können. Die digitalen Angebote sollen sich nach den WCAG 2.1‑Richtlinien richten, welche die internationalen Standards für Barrierefreiheit festlegen. Einrichtungen des öffentlichen Sektors müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. So werden digitale Angebote für alle nutzbar und niemand wird ausgeschlossen. Das Gesetz trägt insgesamt zur Stärkung der digitalen Teilhabe in Luxemburg bei.
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