UN-BRK

Bereich: Gesetzlicher Rahmen
Bereich: Layout und Design

Die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, ist ein internationaler Vertrag, der sicherstellt, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung die gleichen Rechte und Chancen haben wie alle anderen. Sie fordert, dass Barrieren abgebaut werden und Menschen mit Beeinträchtigungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Luxemburg hat die Konvention am 30. März 2007 unterzeichnet und ist seit 2011 rechtlich verpflichtet die Maßnahmen umzusetzen.

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https://mfsva.gouvernement.lu/de/le-ministere/attributions/personnes-handicapees/convention-nations-unies.html
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