Gesetz vom 8. März über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

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Das Gesetz vom 8. März 2023 setzt den European Accessibility Act (2019/882) in luxemburgisches Recht um. Das Gesetz schreibt vor, dass digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen. Am 28. Juni 2025 ist das Gesetz in Kraft getreten. Es soll Barrieren abschaffen und gleichberechtigte Zugänge für alle Menschen schaffen mit oder ohne Beeinträchtigung. Das neue Aufsichtsorgan OSAPS (Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services) kontrolliert, ob Unternehmen die Richtlinien des Gesetzes einhalten.

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https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2023/03/08/a133/consolide/20250628
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